Laut Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) sind die Salze und Ester von MCPA (ISO) mindestens als Acute Tox. 4 (H332, H312, H302) einzustufen. Sollten dem Anwender Daten vorliegen, nach denen der Stoff als Acute Tox. 3 oder hher einzustufen ist, muss der Stoff einer geeigneten Sammelposition der Klasse 6.1 zugeordnet werden.

In der staatlichen Abweichung Deutschlands DE 5 (ICAO TI bzw. DEG 05 IATA DGR) wird festgelegt, dass alle Substanzen, die gem den Vorschriften anderer Verkehrstrger als "umweltgefhrdend" klassifiziert sind (UN3077/3082), auch im Luftverkehr unter dieser Eintragung zu transportieren sind. Diese Klassifizierung kann selbstverstndlich nur gewhlt werden, wenn der Stoff keinem Eintrag der Klassen 1-8 oder einer anderen Eintragung der Klasse 9 zugeordnet werden kann. Dem Absender bleibt es vorbehalten, darber hinausgehende Festlegungen zu treffen.